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Vertrauen ist die Grundlage.
Datenschutz ist unser Maßstab.

Wer mit uns zusammenarbeitet, vertraut uns die eigenen Teilnehmer an – und die vertrauen uns ihr Lernen an. Deshalb gilt bei Fachwirt Hero ein einfacher Grundsatz: Der Schutz der Lerndaten geht vor. Hier sehen Sie, wie Anfragen entstehen, was Sie sehen – und was bewusst nicht.

Vier Grundsätze,
auf die Sie sich verlassen können.

Niemand wird überwacht

Sie sehen, wo Ihre Gruppe steht – nie, wer was geantwortet hat. Keine Namen, keine Listen, nicht einmal die Zahl der Teilnehmer.

Nur mit Einwilligung

Eine Anfrage erreicht Sie erst, wenn die Person ausdrücklich zugestimmt und ihre E-Mail-Adresse bestätigt hat. Jeder Schritt ist belegt.

Klare Rollen

Wer wofür verantwortlich ist, ist für jede Funktion eindeutig geregelt. Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

Daten in Deutschland

Webseite, Partnerportal und App-Backend laufen auf Servern in Deutschland, jede Verbindung ist verschlüsselt.

Wer verantwortet was

Je nach Funktion haben Sie und wir unterschiedliche, voneinander getrennte Rollen. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO entsteht in keinem dieser Fälle.

Anfragen aus dem Kursverzeichnis

Zwei eigenständige Verantwortliche

Wir erheben die Anfrage, holen die Einwilligung ein und übermitteln. Ab dem Zugang bei Ihnen tragen Sie für jede weitere Verarbeitung die alleinige Verantwortung. Eine Auftragsverarbeitung liegt in keine Richtung vor.

Lern-App und Gruppenauswertung

Fachwirt Hero allein verantwortlich

Für die Daten, die bei der Nutzung der App entstehen – auch für die Einlösung Ihrer Lizenzcodes –, sind allein wir verantwortlich. Sie erhalten daraus ausschließlich zusammengefasste Gruppenstatistiken.

Nachrichten an Ihre Teilnehmer

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Versenden Sie über das Partnerportal Nachrichten an Ihre Teilnehmer, verarbeiten wir die Daten dafür in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung. Dafür gilt der AV-Vertrag in Anlage 1 der AGB.

So entsteht eine Anfrage

Über das Kursverzeichnis schicken Interessenten Ihnen eine unverbindliche Anfrage zu einem Ihrer Angebote. Rechtsgrundlage für die Übermittlung an Sie ist ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

  1. Ausdrückliche Einwilligung, die Sie namentlich nennt

    Der Haken für die Einwilligung ist nicht vorausgewählt. Der Text nennt Sie als Empfänger mit Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und – wenn Sie sie im Organisationsprofil hinterlegt haben – dem Link zu Ihrer Datenschutzerklärung. Er zählt auf, welche Angaben an Sie gehen, und weist auf den jederzeitigen Widerruf hin.

  2. Prüfungen beim Absenden

    Die Domain der E-Mail-Adresse muss einen gültigen Mail-Eintrag im DNS haben und darf nicht auf der Liste bekannter Wegwerf-Adressen stehen. Telefonnummer und Postleitzahl werden auf ein gültiges Format geprüft. Gegen automatisierte Anfragen helfen ein für Menschen unsichtbares Feld, die Erkennung ungewöhnlich schnell abgeschickter Formulare, eine Begrenzung der Anfragen je IP-Adresse und Google reCAPTCHA v2.

  3. Bestätigung per Double-Opt-in

    Nach dem Absenden erhält die Person eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn sie ihn anklickt, leiten wir die Anfrage an Sie weiter. Damit soll niemand Anfragen unter einer fremden E-Mail-Adresse stellen können. Unbestätigte Anfragen löschen wir nach 48 Stunden.

  4. Nur bestätigte Anfragen erreichen Sie

    Sie erhalten die Anfrage per E-Mail und im Partnerportal – und, wenn Sie das eingerichtet haben, zusätzlich direkt in Ihrem eigenen System. Ab dann verarbeiten Sie die Angaben in eigener Verantwortung; dafür gilt Ihre Datenschutzerklärung.

Anfrage an mehrere Anbieter

Interessenten können mit einem Formular bis zu fünf Anbieter anfragen. Die Einwilligung nennt jeden Empfänger namentlich; wer abgewählt wird, verschwindet auch aus dem Text. Jeder Anbieter erhält die Anfrage getrennt – kein Anbieter erfährt, welche anderen angefragt wurden.

Freiwillige Nachfrage nach 7 Tagen

Mit einem eigenen, nicht vorausgewählten Haken können Interessenten zustimmen, dass wir sie einmal fragen, ob sie eine Antwort bekommen haben. Daraus entsteht Ihre Antwortquote. Sie sehen sie nur zusammengefasst und erst ab mehreren Antworten – nie die einzelne Antwort.

Ihre Datenschutzerklärung ist Teil der Einwilligung

Hinterlegen Sie den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung im Organisationsprofil des Partnerportals. Dann steht er im Einwilligungstext jeder Anfrage an Sie – und genau dieser Wortlaut wird als Nachweis gespeichert.

Der Lead-Nachweis als PDF

Zu jeder Anfrage laden Sie im Partnerportal einen Nachweis herunter. Er belegt, wie die Anfrage zustande kam: mit der Einwilligung im Formular und der Bestätigung der E-Mail-Adresse per Double-Opt-in. Die Interessenten willigen ausdrücklich ein, dass dieser Nachweis einschließlich ihrer IP-Adressen an Sie geht.

Anfrage und Einwilligung

  • Zeitpunkt und IP-Adresse beim Absenden
  • Beschriftung des Knopfs, mit dem abgeschickt wurde
  • Wortlaut der Einwilligung mit Ihnen als Empfänger
  • Seite, auf der das Formular abgeschickt wurde

Bestätigung per Double-Opt-in

  • Versandzeitpunkt, Betreff und Wortlaut der Bestätigungsmail
  • Zeitpunkt und IP-Adresse bei der Bestätigung
  • Beschriftung des Knopfs, mit dem bestätigt wurde
  • Zeitpunkt der Übermittlung an Sie
  • Schreibgeschützt: Öffnen ohne Passwort, Drucken und Kopieren sind möglich; Ändern und Kommentieren sind gesperrt.

  • Mehrfachanfragen ohne die anderen Anbieter: Wortlaut und Bestätigungsmail stehen darin in der Fassung für Sie – die Namen anderer Empfänger derselben Anfrage sind ausgeblendet.

  • Aufbewahrung: Wir bewahren den Nachweis 12 Monate nach der Anfrage auf. Danach werden die Angaben zur Person einschließlich der IP-Adressen anonymisiert. Was Sie selbst gespeichert haben, löschen Sie nach Ihren eigenen Fristen.

  • Widerruf: Widerruft eine Person ihre Einwilligung, löschen wir ihre Angaben und teilen Ihnen das per E-Mail mit der Lead-ID mit, bei eingerichtetem Webhook zusätzlich als Ereignis lead.revoked. Im Partnerportal ist der Lead dann als „Widerrufen“ gekennzeichnet, ohne Daten und ohne Nachweis zum Herunterladen. Bitte löschen Sie die Angaben dann auch bei sich.

Aufbau des Lead-Nachweises (schematisch)

Gruppenauswertung: nur zusammengefasst

Lösen Ihre Teilnehmer oder Mitarbeiter einen Lizenzcode von Ihnen ein, werden sie Ihnen zugeordnet. Im Partnerportal sehen Sie dann, wo Ihre Gruppe je Thema steht – ausschließlich zusammengefasst.

Das sehen Sie

  • Je Thema den Anteil richtiger und falscher Antworten Ihrer Gruppe
  • Die Abweichung vom Durchschnitt aller App-Nutzer
  • Auf Wunsch aufgeschlüsselt nach Standort oder Kurs

Das sehen Sie nicht

  • Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige Kennungen
  • Teilnehmerlisten oder die Zahl der Teilnehmer
  • Einzelne Antworten oder bearbeitete Fragen
  • Wann, wie oft oder wie lange jemand lernt
  • Mindeststichprobe: Ein Wert erscheint erst, wenn genug Antworten von mehreren verschiedenen Teilnehmern vorliegen; darunter steht der Hinweis, dass zu wenig Daten vorliegen. So lässt sich auch aus einer kleinen Gruppe nicht auf Einzelne schließen.

  • Keine Rückschlüsse: Vertraglich ausgeschlossen ist jeder Versuch, aus den Statistiken auf einzelne Teilnehmer zu schließen – etwa durch Kombination von Filtern und Zeiträumen oder gezielt gebildete kleine Gruppen.

  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO: Rechtsgrundlage der Auswertung ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Jede Person kann jederzeit widersprechen; wir nehmen sie dann aus Ihren Auswertungen heraus, ihr Zugang zur App bleibt bestehen.

  • Nachrichten: Bei Nachrichten an Ihre Teilnehmer erfahren Sie weder Namen noch E-Mail-Adressen der Empfänger, auch nicht deren Zahl. Die Lesequote sehen Sie nur gerundet und erst ab einer Mindestzahl von Empfängern.

Verbindlich geregelt

Partnerschaft braucht klare Absprachen. Alles auf dieser Seite ist vertraglich festgehalten – für Ihre Datenschutzbeauftragten zum Nachlesen.

Ihr Versprechen an die Interessenten

  • Sie verwenden die Daten nur zur Beratung zum angefragten Angebot und für einen daraus entstehenden Vertrag – nicht für Werbung ohne eigene Einwilligung, nicht zur Weitergabe an Dritte.
  • Sie erfüllen die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO und wahren die Rechte der Interessenten in eigener Verantwortung.
  • Kommt kein Vertrag zustande, löschen Sie die Daten spätestens sechs Monate nach Eingang der Anfrage, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Server in Deutschland

Website, Partnerportal und das Backend der App betreiben wir bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland. Alle Verbindungen sind per TLS verschlüsselt.

Einige eingesetzte Dienste betreiben Unternehmen mit Sitz oder Konzernmutter in den USA, etwa für Push-Mitteilungen oder den Schutz der Formulare (Google reCAPTCHA). Das legen wir offen: Welche Dienste das sind und auf welcher Grundlage, steht vollständig in unserer Datenschutzerklärung.

Noch Fragen zum Datenschutz?

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