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Mündliche
Ergänzungsprüfung
beim Wirtschaftsfachwirt

Eine Klausur der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen ist mangelhaft ausgefallen, die anderen drei sitzen. Dann ist nichts verloren: Die Verordnung verpflichtet die Prüfungsstelle, dir in diesem einen Fach eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Hier steht, wann das gilt, wie sie abläuft – und wie viele Punkte du mündlich brauchst.

Was sie ist – und was sie nicht ist

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist keine eigene Prüfung, die jeder ablegt, und sie ist auch keine Wiederholung. Sie ist ein Angebot nach einer einzelnen misslungenen Klausur: Ihre Bewertung wird mit der schriftlichen zu einer Note zusammengefasst. Aus zwei Prüfungsleistungen wird also eine.4

Sie kommt ausschließlich in den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen vor – also in den vier Fächern Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern und Unternehmensführung. Für die handlungsspezifischen Qualifikationen sieht die Verordnung nichts Vergleichbares vor.

Nicht zu verwechseln mit dem Fachgespräch

Beide sind mündlich, sonst haben sie nichts gemeinsam. Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation ist regulärer Bestandteil der handlungsspezifischen Qualifikationen und betrifft jeden. Die Ergänzungsprüfung betrifft nur den, bei dem eine WBQ-Klausur mangelhaft ausgefallen ist.

Wann die Ergänzungsprüfung angeboten wird

Die Verordnung knüpft das Angebot an zwei Bedingungen, und beide müssen erfüllt sein. Der Wortlaut ist knapp: „Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht."1

Höchstens ein Fach mangelhaft

Betroffen sein darf nur ein einziger der vier Qualifikationsbereiche. Sind es zwei, sieht die Verordnung die Ergänzungsprüfung nicht vor.

Keine einzige ungenügende Leistung

Schon eine ungenügende Leistung schließt die Ergänzungsprüfung aus – auch dann, wenn sonst alles bestanden ist.

Was „mangelhaft" und „ungenügend" in Punkten heißt

Beide Begriffe sind keine Einschätzung, sondern feste Punktbereiche. Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob eine Ergänzungsprüfung überhaupt in Betracht kommt.5

Punktbereiche und ihre Bedeutung für die Ergänzungsprüfung
NotePunkteErgänzungsprüfung?
ausreichend und besserab 50nicht nötig – bestanden
mangelhaft30–49ja, wenn nur ein Fach betroffen ist
ungenügend0–29nein, ausgeschlossen

Der vollständige Notenschlüssel mit allen Stufen steht auf der Seite zu den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen.

Wie viele Punkte brauchst du mündlich?

Trag ein, wie viele Punkte du schriftlich in dem Fach hattest, das du mündlich nachholst. Mehr braucht es nicht: Die schriftliche Leistung zählt doppelt, die mündliche einfach, und zusammen müssen 50 Punkte herauskommen.

Der Rechner rechnet auf deinem Gerät; nichts davon wird übertragen oder gespeichert. Du weißt noch nicht, ob dir überhaupt eine Ergänzungsprüfung zusteht? Dann rechne mit allen vier Fächern im Punkte-Rechner auf der WBQ-Seite.

Die Rechnung dahinter

neue Punktzahl = (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3

benötigt = 150 − 2 × schriftlich

Im gesamten Band „mangelhaft" geht die Rechnung auf. Am oberen Rand bei 49 Punkten reichen 52, am unteren bei 30 Punkten sind 90 nötig. Es gibt keinen mangelhaften Fall, in dem eine Ergänzungsprüfung rechnerisch von vornherein chancenlos wäre – anstrengend wird es am unteren Rand trotzdem.

Wie die Ergänzungsprüfung abläuft

Die Verordnung sagt zum Ablauf drei Dinge – und mehr nicht. Alles Weitere, etwa Termin und Einladung, regelt deine IHK.

In der Regel höchstens 15 Minuten

So lange soll die Ergänzungsprüfung dauern.2 Es ist ein Gespräch, keine zweite Klausur.

Anwendungsbezogen

Sie „soll anwendungsbezogen durchgeführt werden"3 – es geht um das betroffene Fach, nicht um den gesamten Stoff.

Eine Note aus zwei Leistungen

Schriftliche und mündliche Bewertung werden zusammengefasst, die schriftliche zählt dabei doppelt.4

Ergänzungsprüfung vorbereiten: ein Fach, wenige Wochen – und du weißt schon, wo es klemmt

Der Zuschnitt ist ungewöhnlich günstig: ein einziger Qualifikationsbereich, eine Viertelstunde, anwendungsbezogen. Das ist deutlich weniger Stoff als vor der Klausur. Nur bringt es nichts, jetzt noch einmal alles zu lesen – gefragt ist das eine Fach, und darin die Stellen, an denen es schon einmal nicht gereicht hat.

Fachwirt Hero ist eine kostenlose Lern-App für den Geprüften Wirtschaftsfachwirt: über 1.900 Fachbegriffe, Aufgaben zu allen Fächern beider Prüfungsteile, und – für diesen Fall entscheidend – ein Gedächtnis für deine eigenen Fehler.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge: den Stoff auf das eine Fach eingrenzen, die eigenen Fehler durchgehen, und zu jedem Begriff ein Beispiel parat haben.

Schritt 1: Nur das eine Fach üben, nicht die ganze Prüfung

Im Modul-Planer schaltest du ab, was nicht dransteht – drei Fächer verschwinden, und übrig bleibt der Bereich, um den es geht. Im Fokus-Modus gehst du dann noch eine Ebene tiefer und wählst einzelne Kategorien daraus. Wenn dich in Recht und Steuern das Arbeitsrecht gekostet hat, übst du Arbeitsrecht – nicht „Recht und Steuern".

  • Fächer und Kategorien einzeln an- und abschalten
  • Richtig-Quote je Kategorie – du siehst, wo du wirklich stehst
  • Der Problem-Killer holt gezielt zurück, was offen geblieben ist
App-Screenshot auf dem Handy: Kategorienauswahl im Fokus-Modus mit den Kategorien aus Volks- und Betriebswirtschaft und der Anzahl Fragen je Kategorie
App-Screenshot auf dem Tablet im Querformat: das Glossar in zwei Spalten – links die Begriffsliste mit Warndreiecken an den falsch beantworteten Begriffen, rechts der Eintrag zur BCG-Matrix mit einem roten Hinweis, dass hier gerade viele Punkte verloren gehen, darunter Synonyme, Erklärung und ein durchgerechnetes Beispiel

Schritt 2: Jede falsche Antwort liegt beim passenden Fachbegriff

Beantwortest du eine Frage falsch, landet sie beim zugehörigen Begriff im Glossar – mit deiner damaligen Antwort und der Begründung, warum sie nicht trug. Der Eintrag markiert sich selbst: „Hier verlierst du aktuell viele Punkte." Für die Vorbereitung auf eine mündliche Prüfung ist das die kürzeste sinnvolle Liste, die es gibt, weil sie aus deinen eigenen Fehlern besteht und nicht aus fremden Schwerpunkten. Wie das Glossar dabei mitschreibt, ist dort im Einzelnen beschrieben.

  • Über 1.900 Fachbegriffe, nach Fach filterbar
  • Filter „Falsch beantwortet" – nur die Begriffe, die dich Punkte kosten
  • Eigene Notizen je Begriff, für den Satz, den du sagen willst

Schritt 3: Nicht nur wissen, was es ist – sagen können, wann es kippt

Mündlich merkt man sofort, ob jemand einen Begriff verstanden hat oder auswendig gelernt. Der Unterschied liegt fast immer im Beispiel. Zu jedem Begriff steht im Glossar deshalb nicht nur die Erklärung, sondern ein durchgerechneter Fall – und die Grenzen, an denen die Sache umschlägt.

So klingt der Unterschied

Auswendig: „Der Leverage-Effekt besagt, dass die Eigenkapitalrendite durch Fremdkapital steigt."

Verstanden: „…solange die Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalzins liegt. Dreht sich das um – weil die Erträge einbrechen oder die Zinsen steigen –, wirkt derselbe Hebel nach unten und drückt die Eigenkapitalrendite. Deshalb ist eine hohe Verschuldung in guten Jahren attraktiv und in schlechten gefährlich."

Der zweite Satz ist der, für den es in einer 15-minütigen Prüfung Punkte gibt. Er lässt sich nicht erraten – aber üben.

App-Screenshot auf dem Handy: Erklärung zur SWOT-Analyse, darunter die eigenen falschen Antworten – jede einzeln mit Begründung, warum sie nicht zutrifft
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Ergänzungsprüfung nicht bestanden – was jetzt?

Wenn auch nach der Ergänzungsprüfung keine 50 Punkte stehen, ist die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen nicht bestanden. Das fühlt sich nach einem Ende an, ist aber keines: Die Verordnung rechnet ausdrücklich damit und regelt, wie es weitergeht.

Du wiederholst nicht die ganze Prüfung. Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird und der die Sache deutlich kleiner macht, als sie zunächst wirkt.

Zwei Versuche hast du noch

Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.6 Es geht also nicht um alles oder nichts, sondern um einen weiteren Anlauf mit dem, was du inzwischen weißt.

Bestandenes musst du nicht noch einmal schreiben

Wer sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet ab dem Tag, an dem die nicht bestandene Prüfung beendet wurde – zur Wiederholung anmeldet, wird von den Prüfungsleistungen befreit, die mindestens ausreichend waren.7 Die drei Klausuren, die saßen, bleiben also stehen. In der Wiederholung geht es allein um das eine Fach.

Die Frist ist der Teil, den man sich merken muss

Die zwei Jahre entscheiden darüber, ob du ein Fach oder vier wiederholst. Wer zu lange wartet, verliert die Befreiung – und schreibt dann auch die Klausuren neu, die längst bestanden waren. Der Termin gehört an dem Tag in den Kalender, an dem das Ergebnis kommt, nicht später.

Häufige Fragen zur Ergänzungsprüfung

Wann steht mir eine mündliche Ergänzungsprüfung zu?

Wenn in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht wurde, ist in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Wie lange dauert die mündliche Ergänzungsprüfung?

Sie soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.

Wie viele Punkte brauche ich in der Ergänzungsprüfung?

So viele, dass die zusammengefasste Note wieder bei 50 Punkten landet. Weil die schriftliche Leistung doppelt gewichtet wird, gilt: benötigt = 150 minus dem Doppelten deiner schriftlichen Punktzahl. Bei 45 schriftlichen Punkten sind das 60, bei 30 sind es 90. Der Rechner weiter oben nimmt dir das ab.

Gibt es eine Ergänzungsprüfung auch in den handlungsspezifischen Qualifikationen?

Nein. Die Verordnung kennt sie nur für die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen. Für die handlungsspezifischen Qualifikationen sieht sie nichts Vergleichbares vor – dort bleibt nur die Wiederholung.

Ist die Ergänzungsprüfung dasselbe wie das Fachgespräch?

Nein, und das ist die häufigste Verwechslung. Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation ist ein regulärer Bestandteil der handlungsspezifischen Qualifikationen und findet bei jedem statt. Die Ergänzungsprüfung ist ein Angebot nach einer mangelhaften Klausur in den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen.

Für die mündliche Ergänzungsprüfung üben –
ein Fach, eine Viertelstunde

Im Fokus-Modus schaltest du die drei anderen Fächer ab und übst nur den Bereich, um den es geht. Zu jeder Frage, die du falsch beantwortest, liegt im Glossar der passende Fachbegriff mit Erklärung und Beispiel – die kürzeste Liste, mit der sich ein 15-minütiges Gespräch vorbereiten lässt. Die App ist kostenlos.

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Fundstellen und Quelle

Alle Angaben zu Voraussetzungen, Dauer, Gewichtung und Wiederholung auf dieser Seite stammen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (WFachwPrV) vom 26. August 2008, zuletzt geändert durch Artikel 43 der Verordnung vom 9. Dezember 2019nachzulesen bei gesetze-im-internet.de. Die Verordnung gilt bundesweit einheitlich. Termine, Einladung und die organisatorische Abwicklung liegen dagegen bei deiner IHK und stehen nicht darin.

  1. § 4 Abs. 6 Satz 1 und 2 WFachwPrV – Angebot bei höchstens einem mangelhaften Qualifikationsbereich; ausgeschlossen bei ungenügenden Leistungen.
  2. § 4 Abs. 6 Satz 3 WFachwPrV – in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
  3. § 4 Abs. 6 Satz 3 WFachwPrV – anwendungsbezogene Durchführung.
  4. § 4 Abs. 6 Satz 4 und 5 WFachwPrV – Zusammenfassung zu einer Note, schriftliche Leistung doppelt gewichtet.
  5. Anlage 1 zur WFachwPrV – Bewertungsmaßstab: ausreichend ab 50, mangelhaft 30 bis 49, ungenügend 0 bis 29 Punkte. Die Grenze von 50 Punkten je Prüfungsleistung steht in § 8 Abs. 1.
  6. § 10 Abs. 1 Satz 1 WFachwPrV – jede nicht bestandene Teilprüfung ist zweimal wiederholbar.
  7. § 10 Abs. 2 Satz 1 WFachwPrV – Befreiung von mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen bei Anmeldung innerhalb von zwei Jahren.
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